Düsseldorf – Bei vielen Studiengängen ist ein Pflichtpraktikum zentraler Bestandteil der Ausbildung. Dann ist es wichtig, dass sich Studierende frühzeitig beim Prüfungsamt erkundigen, welche Anforderungen ihr Praktikum erfüllen muss.

Die Voraussetzungen legt jede Hochschule oder Universität individuell fest. Sie können sich also stark unterscheiden, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrem Ratgeber «Chance Praktikum». Entspricht das Praktikum nicht den Vorgaben, erkennt die Hochschule die absolvierte Zeit im schlimmsten Fall nicht an.

Die Hochschule braucht in der Regel einen Nachweis – zunächst den Praktikantenvertrag sowie im Anschluss an das Praktikum eine Bestätigung oder ein Zeugnis des Unternehmens. Häufig müssen Studierende zusätzlich ein Praktikumsbericht schreiben, in dem sie über ihre Aufgaben und Erfahrungen festhalten.

Tipp der Verbraucherschützer: Wer bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung in seinem Fachbereich hat oder anders praktische Erfahrungen gesammelt hat, kann sich diese unter Umständen anrechnen lassen. Mitunter wird Studierenden dann sogar das Pflichtpraktikum erlassen. Sie sollten sich dafür an das Prüfungsamt der Hochschule wenden.

Fotocredits: Uwe Anspach
(dpa/tmn)

(dpa)