Hamburg – Wer studieren will und privat versichert ist, kann in die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten (KVdS) wechseln.
Allerdings können sich Studenten auch von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Darauf weist der
Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin.
Sinnvoll kann das für die Dauer des Studiums sein, wenn etwa über die verbeamteten Eltern ein Beihilfeanspruch besteht. Die private Restkostenversicherung ist meistens günstiger als die gesetzliche KVdS. Wichtig zu bedenken: Wer sich privat versichert, kommt während des Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurück.
Fällt während des Studiums der Kindergeldanspruch der Eltern weg, muss der private Krankenversicherungsvertrag auf hundertprozentigen Versicherungsschutz umgestellt werden. Das hat einen entsprechend hohen Beitrag zur Folge, der meistens über dem Niveau der gesetzlichen Krankenkasse liegt. Studenten sollten sich vor der Wahl des Vertrages in jedem Fall über Vor- und Nachteile unabhängig beraten lassen.
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(dpa/tmn)