Nicht selten ist ein Nebenjob während des Studiums mehr als nur eine Taschengeldspritze, in den meisten Fällen kann das Studium ansonsten gar nicht erst finanziert werden. Aber man sollte bei der Wahl aufpassen, denn wenn man durch den Job das Studium nicht mehr schafft, läuft etwas schief.
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Rein rechtlich ist so ein Studenten-Nebenjob, wie er ausgeschrieben wird, nur Halbzeit und darf auch nicht mehr beinhalten. Gerade als Student muss man da sein Recht geltend machen, denn mehr als 20 Arbeitstunden wöchentlich, bzw. 26 Arbeitswochen pro Jahr, sind nur in Ausnahmefällen gültig, da ansonsten nicht gegeben ist, dass der Student sein Studium in der Regelzeit absolvieren kann.
Seine Rechte geltend machen
Gerade als Student sollte man immer daran denken, dass der Arbeitgeber finanzielle Vorteile hat, wenn er Studenten anstellt, weshalb es diverse Stellen gibt, die nur für Studenten offen sind. Genau deshalb ist es aber wichtig, dass die Rahmenbedingungen eines Studentenjobs auch erfüllt sind, eine 40-Stundenwoche ist daher also nicht rechtens und darf nicht gefordert werden und auch der Lohn darf nicht unter dem anderer Mitarbeiter liegen.
Auch sollte man als Student immer darauf achten, dass im Vertrag keine Formulierungen wie „Urlaubs/Krankengeld im Lohn enthalten“ stehen, denn das ist nicht gültig, selbst wenn man seine Unterschrift gesetzt hat, darf der Arbeitgeber einem nicht die dem Studenten zuständigen Krankengelder vorenthalten.
Vorsicht bei freier Mitarbeit
Gerade bei freier Mitarbeit sollte der Student sich über Scheinselbstständigkeit informieren, denn um Kosten zu drücken, stellen viele Firmen „freie Mitarbeiter“ ein, die jedoch weder die Freiheiten eines Freelancers haben, noch die finanziellen Vorteile eines Festangestellten. Dagegen kann jedoch Klage gereicht werden, der Arbeitgeber kann auch noch Jahre nach der Anstellung zur Zahlung der ausstehenden Renten- und Krankenkassensätze aufgefordert werden.
Ein Student genießt alle Rechte und Pflichten eines normalen Angestellten, darunter fällt auch der Kündigungsschutz, Gleichheitsgebot (gleicher Lohn für gleiche Arbeit, egal ob Studentenjob oder nicht) und Arbeitsschutz (darunter auch Arbeitsschutzkleidung).
Also – bevor man am ersten Arbeitstag ohne Vertrag und ohne Rechte da steht und zu Unzeiten und schlechtem Lohn arbeiten muss, sollte man sich immer die Bedingungen des Nebenjobs und die rechtliche Situation ansehen, damit auch nichts das Studium negativ beeinflusst.
Bildquelle: Pixabay, qimono, 2492011