Um in Deutschland eine stattliche Hochschule oder Fachhochschule besuchen zu können, muss jeder Student eine Krankenversicherung vorweisen können. Es besteht als Versicherungspflicht für alle Studenten egal welchen Alters oder Fachsemesters. Unterschiede in der Art der Versicherung und Beitragshöhe gibt es für unter 25-jährige oder über 30-jährige und Studenten ab dem 14. Semester.
Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten als Student versichert zu sein. Der Studi kann familienversichert sein, in die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten (KVdS) eintreten oder sich privat versichern.
Familienversicherung für Studenten
Sofern die Eltern oder ein Elternteil gesetzlich Krankenversichert ist, kann sich der Student bis zu seinem 25. Lebensjahr beitragsfrei mitversichern lassen. Bei Abgeleistetem Wehr- oder Ersatzdienst nach dem Abitur aber vor Beginn des Studiums wird die Altersgrenze um die Dauer des Dienstes verlängert. Zu beachten ist nur, dass das eigene Einkommen im Monat nicht die 350,- Euro Grenze überschreitet, bzw. 400,- Euro bei geringfügig Beschäftigten. Der nicht rückzahlungspflichtige Anteil des BAföG gilt hierbei nicht als Einkommen.
Studentische Krankenversicherung – KvdS
Mit Vollendung des 25. Lebensjahres läuft die Familienversicherung aus und die studentische gesetzliche Krankenversicherung greift ab diesem Zeitpunkt. Der Beitragssatz ist einheitlich geregelt und beläuft sich seit Juli 2009 auf 53,40 Euro. Wer Studenten-BAföG bekommt erhält einen Zuschuss von 53 Euro auf die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten. Das Ende der studentischen Krankenversicherung ist in der Regel mit dem Ende des Semesters erreicht in das der 30. Geburtstag fällt oder aber mit dem 14. Fachsemester.
Freiwillig Krankenversichert als Student
Spätestens ab dem 30. Geburtstag oder eben dem 14. Fachsemester wird man als Student als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung eingestuft. Viele Krankenkassen bieten nach dem Ablauf der gesetzlichen Krankenversicherung zunächst für ein Übergangssemester einen Beitrag von rund 95,- Euro im Monat an. Nach einem Semester steigt dieser je nach Krankenkasse. BAföG– Empfänger erhalten weiterhin den Zuschuss von 53,- Euro, den Rest muss der Student allerdings selbst tragen. Alternativ besteht für Studenten die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in der studentischen privaten Krankenversicherung, die unabhängig vom Fachsemestern bis zum 34. Geburtstag möglich ist. Die Beiträge liegen deutlich unter denen der gesetzlichen Krankenkassen. Wer noch Spartipps für Studenten sucht, kann hier nachlesen.