Auch wenn es grundsätzlich nicht notwendig ist eine Habilitation zu machen, um eine Professur antreten zu dürfen, gilt die Ablegung dieser höchstrangigen Hochschulprüfung dennoch als ungeschriebenes Gesetz zur Erlangung einer Hochschulprofessur.
Mit Ehrfurcht hört man, dass jemand seine Habilitation ablegt. Doch wer den Master, Magister oder seine Promotion abgelegt hat, kennt die Mühlen des universitären Alltags und braucht auch vor der Habilitation nicht zurückschrecken.
Habilitation – Lehrbefähigung und Lehrbefugnis
Mit der Habilitation wird die Lehrbefähigung (facultas docendi) in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt. Die Anerkennung der Lehrbefähigung (facultas legendi) ist die Voraussetzung zur Lehrbefugnis.
Voraussetzungen für die Habilitation sind in der Regel:
- die vorherige Promotion, mit der die Fähigkeit zum eigenständigen Forschen belegt wurde,
- das Vorlegen einer Habilitationsschrift,
- das Vorlegen sonstiger Veröffentlichungen, die das wissenschaftliche Können des Kandidaten nachweisen und
- Erfahrung in der wissenschaftlichen Lehre
Habilitation – ein langer Weg zur Professur
Meist ist der Habilitand während der Anfertigung der Habilitationsschrift als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Assistent an einer Universität oder Forschungseinrichtung beschäftigt oder finanziert sich über Drittmittelprojekte. Anstatt einer Habilitationsschrift können auch Fachpublikationen mit dem entsprechenden wissenschaftlichen Gewicht angenommen werden (kumulative Habilitation).
Nach dem Einreichen der Habilitationsschrift wird ein wissenschaftlicher Vortrag über die Ergebnisse der Arbeit gehalten, gefolgt von einer Aussprache bzw. Verteidigung der Arbeit. Bevor man eine Lebenszeitprofessur erhält, ist es meist ein langer Weg sein. Ein großes Problem von Nachwuchswissenschaftlern während dieser Zeit ist es ihre wirtschaftliche Lebensgrundlage zu sichern.
Nach der Habilitation – Privatdozent
Nach der Habilitation gilt der Habilititand als Hochschullehrer und erhält zusammen mit der Lehrbefähigung und Lehrbefugnis (in der Regel auf Antrag) den Titel „Privatdozent“ (PD), sofern man an einer Universität tätig ist. Der Privatdozent erklärt sich bereit mindestens ein bis zwei Semesterwochenstunden in der Woche in seiner Freizeit, „privat“, zu lehren. Bei Nichtausübung der Lehrtätigkeit kann die Lehrbefugnis erlöschen und der Habilitierte verliert die Bezeichnung „Privatdozent“ und trägt dann den Titel „Dr. habil“.
Seit 2002 ist die Absolvierung der Juniorprofessur der Habilitation gesetzlich gleichgestellt, wobei eine Juniorprofessur die Möglichkeit der Habilitation nicht ausschließt.