BAföG ist für viele Studierende ein echter Segen. Während der sogenannten Förderungshöchstdauer, die der Regelstudienzeit eines Studiengangs entspricht, bekommen junge Menschen, die ein Studium oder eine Ausbildung anstreben, dabei vom Staat eine finanzielle Unterstützung. Fünf Jahre danach beginnt die Rückzahlungspflicht für das zinslose Darlehen.
Fast immer wird BAföG per Lastschrift quartalsweise in Raten von etwa 315 Euro zurückgezahlt – kann eine Rate mal nicht abgebucht werden, wird ein Zinssatz aufgeschlagen, der auf den Gesamtbetrag erhoben wird. Wer wegen eines zu geringen Einkommens nicht in der Lage ist, zum geforderten Zeitpunkt sein BAföG zurückzuzahlen, kann einen Aufschub beantragen: Dazu müssen Einkommensnachweise und eventuell weitere Unterlagen per Post eingereicht werden. Die dafür gültige Einkommensgrenze liegt derzeit bei 1.145 Euro nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Normalerweise gilt eine Freistellung für ein Jahr – rückwirkend kann sie für bis zu vier Monate erfolgen.
Es kann gespart werden
Einfacher als eine Ratenzahlung über einen längeren Zeitraum hinweg ist eine Rückzahlung der gesamten Summe auf einmal. Diese bietet die Möglichkeit, je nach Höhe der Summe bis zu 50 Prozent Erlass zu erhalten! Ein entsprechendes Angebot erhalten BAföG-Empfänger direkt zu Beginn der Rückzahlungsfrist. Wenn die mit einer Einmalzahlung erreichte Ersparnis groß genug ist, kann sich dafür sogar die Aufnahme eines Bankkredits samt damit verbundener Zinsen lohnen!
Auch die Zahlung einer größeren Teilsumme ist möglich. Dafür muss allerdings das Bundesverwaltungsamt kontaktiert und um einen Bescheid gebeten werden.
Seit 2001 gibt es eine Höchstgrenze für die Rückzahlung des Staatsdarlehens: Diese liegt bei 10.000 Euro – auch, wenn die eigentlich in Anspruch genommene Summe höher lag.
Wer früher besonders gute Leistungen zeigte oder sein Studium besonders schnell abschloss, konnte ebenfalls einen Teil der Darlehensschuld erlassen bekommen. Von dieser Regelung profitieren allerdings nur Studierende, die Ihr Studium bis Ende 2012 abgeschlossen haben.
Ausreichend Zeit zur Rückzahlung
Die Rückzahlung des staatlichen Darlehens muss innerhalb von 20 Jahren abgeschlossen sein. Wird sie wegen eines zu geringen Einkommens ausgesetzt, verlängert sich die Frist um maximal 10 weitere Jahre. Zu den verschiedenen Rückzahlungsmöglichkeiten hier mehr Informationen. Gegen Ende des Rückzahlungsprozesses erhöhen sich die Raten: Das liegt daran, dass die Zeit, in der das Darlehen zurückgezahlt werden kann, immer kürzer wird. Ist die Frist abgelaufen, wird der noch zu zahlende Rest auf einen Schlag fällig – wer diese Zahlung nicht leisten kann, muss erneut einen Antrag auf Stundung oder Erlass stellen.