Bei dem Semesterticket handelt es sich um einen Universitätsausweis für Studenten, der es ihnen ermöglicht, Vergünstigungen zu bekommen und öffentliche Verkehrsmittel kostenfrei zu nutzen.
Im Zuge des sogenannten ‚Darmstädter Modells‚, das 1991 in Darmstadt eingeführt wurde, haben die meisten Universitäten das Semesterticket übernommen. Dabei werden die studentischen Mitgliedsbeiträge um eine ‚ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr)-Abgabe‚ erhöht und der Betrag an die jeweiligen Verkehrsbetriebe abgeführt.
Semesterticket – Vorteile bei öffentlichen Verkehrsmitteln
Abhängig von der Universität und dem entsprechenden Bundesland können Studenten die öffentlichen Verkehrsmittel (Bus, U-/ S-Bahn, Zug etc.) zu jeder Zeit in dem entsprechenden Bereich nutzen. Inwieweit das Ticket auch Fernzüge wie IC betrifft, hängt von der jeweiligen Hochschule und deren Konzessionen mit der Bahngesellschaft ab.
Studenten, die zum Beispiel in Marburg eingeschrieben sind, steht es offen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Busse, U-/ S-Bahnen, Regional Bahn (RB), Regional Express (RE) oder sogar mit Inter City Zügen (IC) innerhalb der angegebenen Grenzbahnhöfe zu fahren. Das Ticket der Mainzer Studenten ist hingegen wesentlich eingeschränkter, so dass ihnen die Fahrt mit IC-Zügen verwehrt ist.
Das im Studentenausweis integrierte Semesterticket ist jeweils für ein Hochschulsemester gültig (an Universitäten: 01.04.-30.09. und 01.10.-31.03; an Fachhochschulen: 01.03.-31.08. und 01.09.-28.02.). Das Ticket ist personengebunden und daher immer mit einem Lichtbildausweis vorzuzeigen.
Semesterticket – sonstige Vergünstigungen
Bei Vorlage des Studentenausweises erhalten sie Eintritts-Ermäßigungen und Studentenrabatte in Kinos, Theatern, Schwimmbäder und bei vielen anderen Veranstaltungen. Zudem zahlen Studenten keine Konto– oder Kreditkartengebühren (bei Kreditkarten wie Barclay Card für Studenten).
Sollte man ein Urlaubs-/ Praxissemester eingereicht haben, schwerbehindert sein oder sich im Ausland befinden, kann das Semesterticket binnen einer von der Universität festgelegten Frist bei der AStA (allgemeiner Studierendenausschuss) oder bei der ausstellenden Behörde (Immatrikulationsamt/ Studentensekretariat) zurückgegeben werden. Der erhobene Betrag, der einen bestimmten Teil des Semesterbeitrags ausmacht, wird zurückerstattet.
Kein Semesterticket erhalten Gast– und Nebenhörer/innen sowie Teilnehmer/innen, die ein Online-Studium machen.