Bochum – Gerade in technischen Fächern schreiben viele Studierende ihre Abschlussarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen. Gibt es das Thema vor, besteht die Gefahr, dass es letztendlich nicht den wissenschaftlichen Ansprüchen des betreuenden Professors genügt.
Studierende müssen sich deshalb frühzeitig damit auseinandersetzen, ob sich ihre eigenen Erwartungen und die der Hochschule sowie des Unternehmens decken, heißt es in der Zeitschrift «
Unicum Beruf» (Ausgabe 03/2019).
Inhalte und Aufgaben sollten vertraglich geregelt sein, aber auch der Ablauf und eventuelle Rechtsansprüche, etwa wenn es um die Geheimhaltung von vertraulichen Informationen geht. Studierende, die ohnehin sehr gute Berufsaussichten haben, sollten sich zudem gut überlegen, ob er sich durch einen Bacheloranden- oder Masterandenvertrag schon früh an ein Unternehmen binden möchten.
Fotocredits: Alaa Badarneh
(dpa/tmn)