Berlin – Bei Ferienjobs müssen Studierende darauf achten, welche Hinzuverdienstgrenze für sie gelten. Das gilt für alle, die neben dem Lohn noch andere Leistungen beziehen.

Für Bafög-Empfänger etwa liegt die Grenze bei 450 Euro, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Liegt das Einkommen darüber, drohen Kürzungen der Leistungen.

Auch auf das Kindergeld kann sich der Verdienst auswirken. Eine zeitliche Beschränkung gilt dabei für Ferienjobber, die bereits eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium absolviert haben und weiterhin kindergeldberechtigt sind. Sie dürfen nur 20 Stunden pro Woche jobben. Ansonsten steht der Zuverdienst dem Kindergeld nicht im Weg.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

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