Hannover – Das Studium ist zu allgemein, zu speziell, man hat Prüfungen versemmelt oder möchte in die Traumstadt ziehen: Die Gründe für einen Studienortswechsel können ganz unterschiedlich sein.

Generell ist ein Hochschulwechsel seit Einführung des Bachelor-Master-Systems gut möglich, erklärt Elke Mittag von der Koordinierungsstelle für Studieninformation und -beratung Niedersachsen: «Die Modularisierung der Studiengänge durch Bologna macht sie transparent und gut vergleichbar.»

Wer den Studienort wechseln möchte, muss sich – wie jeder Studienbewerber – an die von der Hochschule vorgegebenen Bewerbungs- und Einschreibefristen halten. Außerdem gelten auch für Studienwechsel die Zugangs- und Zulassungsordnung. Die Zugangsordnung regelt die Voraussetzungen, die Bewerber erfüllen müssen: Praxiserfahrung, bestimmte Fachkenntnisse oder ein Motivationsschreiben etwa.

Die Zulassungsordnung bestimmt, wie Kandidaten ausgewählt werden, wenn es mehr Bewerber als Studienplätze gibt. Bewerber sollten hier genau hinschauen, rät Elke Mittag: «Auch ein zulassungsfreier Studiengang kann Zugangsbedingungen haben.»

Wer nach dem Bachelor für den Master an eine andere Hochschule wechseln möchte, muss erst einmal nur in die Zulassungsordnung des Wunschstudiengangs schauen – und prüfen, ob er die Anforderungen erfüllt. «Entweder passt’s sofort – oder eine Zulassung mit Auflagen ist möglich», erklärt Martin Scholz von der Gesellschaft für Information, Beratung und Therapie an Hochschulen.

Um zu klären, ob und wie eine Zulassung mit Auflagen möglich ist, können Bewerber die jeweilige Fachstudienberatung kontaktieren. Unter Umständen können sie dann in das erste Mastersemester aufgenommen werden, müssen aber einzelne Module aus dem Bachelor nachholen. Dann kann sich das Studium allerdings um einige Semester verlängern.

Ganz ähnlich ist das bei einem Wechsel innerhalb eines Bachelor- oder Masterstudiengangs: Dazu weisen Studierende bereits erbrachte Leistungen an der neuen Hochschule nach und bekommen sie angerechnet, wenn diese den Inhalten entsprechen. Scholz rät dazu, in dem Fall mit den Zentralen Studienberatungen oder Servicestellen der Heimat- und der Wunschuniversität Kontakt aufzunehmen.

Etwas komplizierter gestaltet sich ein Wechsel für angehende Lehrer: «Aufgrund des Föderalismus sind in den verschiedenen Bundesländern ganz unterschiedliche Fächerkombinationen möglich», erklärt Scholz. Wer von einem Bundesland in ein anderes wechseln möchte, muss deshalb oft ein ganzes Fach nachstudieren – oder eine Ausnahmegenehmigung bei der jeweiligen Schulaufsichtsbehörde beantragen.

Auch für Medizinstudenten gelten andere Regeln, da die Studienplätze in einem bundesweiten Verfahren zugeteilt werden. Ein Wechsel ist deshalb nicht einfach so möglich – ein Tausch dagegen schon. Wenn ein Tauschpartner an der Wunschhochschule gefunden ist, müssen nur zwei Bedingungen erfüllt werden, meint der Studienberater: «Die Studierenden müssen in ihrem jeweiligen Studienmodell bleiben – also entweder im klassischen Medizin- oder im Modellstudiengang – und die Hochschule muss dem Tausch zustimmen.»

Wer während des Studiums auf
Bafög angewiesen ist, muss einen Studienortswechsel ganz besonders gut planen. Denn erst einmal gilt: Die Förderung wird nur während der Regelstudienzeit gezahlt. Eine Verlängerung des Studiums durch den Wechsel wird dann zum Problem.

Laut Bundesministerium für Bildung und Forschung wird bei einem erstmaligen Fachrichtungswechsel in der Regel angenommen, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Die Förderungsdauer verlängert sich aber nur dann, wenn der Abbruch oder Wechsel bis zum Beginn des vierten Fachsemesters des ersten Studiums stattfindet.

Fotocredits: Jens Kalaene
(dpa/tmn)

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