Die Finanzierung des Studiums ist schon seit jeher eine knifflige Angelegenheit, die sich seit der Einführung von Studiengebühren in manchen Bundesländern noch verschärft haben dürfte. So ist jede Finanzspritze willkommen.
Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung und soll dazu verhelfen, den Lebensunterhalt von Kindern zu sichern. Auch für bereits Volljährige kann unter bestimmten Bedingungen Kindergeld ausgezahlt werden.
Anspruch auf die staatliche Leistung haben zunächst die Eltern, doch wenn sie ihren Kindern kein oder sehr wenig Unterhalt gewähren, kann das Kind die Auszahlung an sich beantragen. Der Regelsatz beträgt seit dem 01. Januar 2009 164 Euro im Monat.
Volljährige Kinder haben insbesondere dann Anspruch auf die Zahlung, wenn sie sich in Ausbildung befinden, also zum Beispiel studieren. Er endet aber spätestens mit dem 25. Lebensjahr, solange kein Wehr- oder Zivildienst geleistet wurde. Dann verschiebt sich die Grenze entsprechend nach hinten.
Zur Ausbildung können auch freiwillige oder Pflicht-Praktika zählen, auch wenn sie nach dem Studium stattfinden. Wichtig ist, dass das Praktikum Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die für den angestrebten Beruf notwendig sind. Außerdem muss es ernsthaft betrieben werden, was zum Beispiel am zeitlichen Umfang festgemacht wird.
Nebenjobs sind bei Studierenden ein beliebtes Mittel, um die Kasse aufzubessern. Doch Vorsicht: Um weiterhin Kindergeld zu bekommen, darf eine Einkommensgrenze von 7.680 Euro im Jahr nicht überschritten werden, auch bei Praktikanten nicht! Ebenso zählt die Hälfte des Bafögs, also der Zuschussanteil, zum Einkommen dazu.
Wichtig sind auch die Kindergeldregelungen bei einer Beurlaubung vom Studium. Wenn in der Zeit ein Auslandssemester oder ein Praktikum absolviert wird oder wird die Beurlaubung zur Vorbereitung auf Prüfungen eingereicht, kann das Kindergeld weiter bezogen werden. Wird die Zeit aber für Aktivitäten genutzt, die nicht mit der Ausbildung im Zusammenhang stehen, entfällt der Anspruch. Ausnahmen sind dabei aber Krankheit oder Schwangerschaft.