Berlin – Studenten in dualen Studiengängen sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung – auch während des theoretischen Teils. Ob sie während des Studiums Arbeitsentgelt bekommen oder nicht, spielt dabei keine Rolle, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt, werden die Beiträge zur
Rentenversicherung aus einem fiktiven Entgelt berechnet. Studenten, die Arbeitsentgelt bekommen, müssen selbst keine Beiträge zahlen, solange sie weniger als 325 Euro verdienen. Das übernimmt der Arbeitgeber. Erst wenn sie diese Grenze überschreiten, teilen sie sich mit dem Arbeitgeber die Beiträge.
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(dpa/tmn)