Wer sich mit dem Abiturzeugnis in der Tasche dazu entschlossen hat, ein Jurastudium mit Schwerpunkt Arbeitsrecht aufzunehmen, muss zunächst das klassische Jurastudium an einer Universität oder juristischen Fachhochschule absolvieren.
Das Studium selbst teilt sich in ein Grund- und Hauptstudium auf, deren Studieninhalt sich u.a. auf Zivil-, Straf- und Handelsrecht mit ihren jeweiligen Prozessordnungen bezieht. Als Hintergrundwissen wird zum allgemeinen Verständnis für das Recht die Grundlagenfächer wie römisches Recht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie gelehrt.
Wer das Grundstudium mit einer Hausarbeit beendet hat, muss im Hauptstudium seine Rechtskenntnisse weiter vertiefen. So muss neben weiteren Vorlesungen und Hausarbeiten auch nachgewiesen werden, dass Kenntnisse in Schwerpunktbereichen vorhanden sind. Zu diesem Schwerpunktbereich gehört u.a. auch das Arbeitsrecht. So werden diese Kenntnisse am ehesten vertieft, wenn der Student sich für ein Praktikum im örtlichen Arbeitsgericht oder ein einer Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt Arbeitsrecht entscheidet. Dafür bieten sich die Semesterferien an.
Allerdings bekommt man an nicht allen Universitäten und Fachhochschulen ein Schwerpunktzeugnis im Fachbereich Arbeitsrecht ausgestellt. Zuvor müssen mancherorts sogenannte große Übungen im Zivil-, Straf- oder öffentlichem Recht erfolgreich bestanden werden. Auch werden in manchen Hochschulen die Teilnahme an Kursen in Meditation, Rhetorik oder Verhandlungsführung erwartet.
Grundsätzlich bietet der Schwerpunkt Arbeitsrecht ein interessantes Tätigkeitsfeld für eine Jura-Karriere, was aber von der Rechtsprechung auch immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt wird. Ob der Student später als Arbeitsrichter oder Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig sein wird; auf alle Fälle wird man in der Praxis immer mit den akuten Problemen der Menschen konfrontiert.